Rauchwarnmelder


 

Wir bieten Ihnen kompetente Beratung im Bereich

von Rauchwarnmeldern, CO² Meldern und auch Hitzewarnmeldern durch zertifizierte Fachkräfte. 


Gerne auch funkvernetzt und über Handy App von unterwegs einseh- und ablesbar.


 


 


 


 


 


 


 



 

 

Der Sinn oder Unsinn einer gesetzlichen Rauchmelderpflicht wird viel diskutiert. Eines jedoch ist sicher:

Rauchmelder retten Leben!

Im Falle eines Brandes bekommen Sie die Chance, Ihr eigenes Leben und das Ihrer Familie zu retten.

Lassen Sie nichts anbrennen!

 

Rauchmelderpflicht in Deutschland

In Deutschland ist die Verpflichtung zur Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern in der jeweiligen Landesbauordnung der einzelnen Bundesländer geregelt. Derzeit (März 2013) haben 11 von 16 Länderparlamenten die Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern für “Neubauten und umfangreiche Umbauten” gesetzlich festgelegt. In 10 dieser 11 Bundesländer müssen auch vorhandene Wohnungen bis zum Ablauf einer Übergangsfrist ausgestattet sein. Nordrhein-Westfalen hat eine entsprechende Änderung der Bauordnung angekündigt. Einheitlich festgelegt in allen bisher angepassten Bauordnungen ist, dass

  • Schlafräume und
  • Wohnräume
  • Kinderzimmern sowie
  • Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen,

jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben müssen.Unterschiedlich geregelt ist, wer (Eigentümer oder Besitzer = Mieter) zum Einbau und zur “Sicherstellung der Betriebsbereitschaft” (= Wartung) verpflichtet ist. Auch das Ende der Übergangsfrist bis zu der die Rauchwarnmelder installiert sein müssen, ist in jeder Bauordnung abweichend geregelt.



Quelle: http://www.rauchmelderpflicht.eu

 

 

 

 

 

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